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Digitalisierung von Gesetzen: Ansatz für die Umsetzung des NpSG?

Definitionsunschärfen aus chemischer Sicht

Gesine Rempp, Lucas F. Voges, Volkmar Vill


Am Beispiel des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) werden im vorliegenden Beitrag unter Berücksichtigung der Strukturerkennung in Chemikaliendatenbanken die Anwendungsmöglichkeiten und Hürden der Digitalisierung von Gesetzen aufgezeigt, in denen chemische Stoffe reguliert werden. Erstmals werden im NpSG Strukturen über generalisierte Strukturformeln definiert und nicht mehr über andere Identifikatoren, wie Namen und Registrierungsnummern. Dies hat den Vorteil, dass eine Vielzahl von Substanzen mit einer einzigen Definition abgedeckt wird, was insbesondere für das Ziel des NpSGs sinnvoll ist. Allerdings besteht die Schwierigkeit, dass es keine Liste zum direkten Abgleich einer Substanz gibt (vgl. Betäubungsmittelgesetz, BtMG). Die Digitalisierung kann eine Hilfe darstellen, Widersprüche in den Definitionen aufzudecken und ermöglicht die Anwendung des Gesetzes – jegliche Struktur kann einfach auf die Definitionen hin überprüft werden. Diese exemplarische Umsetzung des Strukturabgleichs ist durch die Online-Bewertung für Gefahrstoffe (OBW) frei verfügbar.

Prof. Dr. Volkmar Vill ist Professor für organische Chemie an der Universität Hamburg und dort Leiter des IT-Services. Lucas F. Voges (B.Sc. Chemie) hat seine Bachelorarbeit zum Thema der synthetischen Cannabinoide verfasst. Gesine Rempp (Dipl. Chem.) promoviert zur Umsetzung von Chemikalienrecht in Datenbanken in der Arbeitsgruppe Vill. Kontakt: rempp@chemie.uni-hamburg.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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