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NEU: StoffR 1/19

Widemann untersucht in ihrem einleitenden Aufsatz den Status „BREXIT und REACH“ auf Basis der aktuellen Lage – Aufschiebung des BREXIT bis 31.10.2019. Sie empfiehlt, sich weiter auf den „Worst Case“ eines „No Deal“ vorzubereiten, da leider trotz Fristverlängerung ein solcher „No Deal“ nicht unwahrscheinlich sei. Es geht vor allem um die Sicherung des Marktzugangs auf beiden Seiten des Ärmelkanals sowie um Vorbereitungen zur Nutzung von Daten für „VK-REACH“ – so der Begriff für ein REACH im Vereinigten Königreich nach dem BREXIT. Drohmann berichtet über Korean-REACH (K-REACH) sowie über den Stand der Biozidregulierung in Korea. Kamann befasst sich kritisch mit der deutschen Zulassungspraxis im Bereich zonaler Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln.

Kaus widmet sich in seiner Besprechung "Was lange währt, wird endlich gut?" dem (erneuten) Glyphosaturteil des EuG vom 21.11.2018. Raupach schließlich analysiert unter dem Titel „Rechtsunsicherheit bei REACH-Zulassungen“ das Urteil des EuG vom 7.3.2019, das eine Zulassungsentscheidung der Kommission wegen mangelhafter Prüfung von Substitutionsmöglichkeiten annulliert hat.

 

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