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NEU: StoffR 3/2019

Kaus zeigt in seinem Beitrag, wie das europäische Pflanzenschutzmittelrecht von Vorschriften des Düngemittelrechts und des allgemeinen Lebensmittelrechts flankiert wird. Eine Vielzahl sektorbezogener EU-Rechtsakte und Vorschriften
über die Vertraulichkeit von Informationen werden in diesem Zusammenhang näher beleuchtet.

Raupach gibt einen Überblick über die novellierten Vorschriften bezüglich der Herstellung und Verwendung von  persistenten organischen Schadstoffen (POPs) im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/1021, während sich Groß mit der geplanten österreichischen Regelung zum Glyphosat-Verbot auseinandersetzt, das bereits zum 1.1.2020 in Kraft treten soll. Der Beitrag liefert dazu Hintergrundinformationen zum bisherigen Einsatz des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs, besonders mit Hinblick auf das Vorsorgeprinzip nach Art. 1 Abs. 4 Satz 2 der PflanzenschutzmittelVO 1107/2009.

Ahlhaus und Öttinger schließlich besprechen in ihren Urteilsanmerkungen die zwei EuG-Entscheidungen Case T-185/17 und Case T-636/17 PlasticsEurope v European Chemicals Agency, in denen es um die Aufnahme von Bisphenol A in die REACH-Kandidaten-Liste ging.


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