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NEU: W+B 4/2019

Das Jahresabschlussheft 2019 bietet mit seinem Aufsatzteil u. a. ein besonderes Highlight durch die Ausführungen von Prof. Dr. Michael Reinhardt, der sich mit der Bedeutung und Berechtigung des § 50 Abs. 2 WHG auseinandersetzt. Die Ausarbeitung stellt dar, wie eine ursprünglich rechtspolitisch sachgerechte Regelung allmählich ihre Bedeutung verloren hat. Daraus leitet Reinhardt die Schlussfolgerung ab, dass es sinnvoll sein könne, diese Regelung zu überdenken und möglicherweise dem aktuellen demografischen und klimatischen Wandel in der Bundesrepublik anzupassen.

Die Ausgabe enthält des Weiteren den zweiten Teil des Aufsatzes von Johannes Funken über die Finanzierung der ökologischen Gewässerunterhaltung durch die Wasser- und Bodenverbände. Nachdem Funken im ersten Teil seiner Überlegungen die Ökologisierung der Gewässerunterhaltung dargestellt hat, beschäftigt er sich in den nachfolgenden Ausführungen mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen.

Dr. Alexander de Diego und Verena Eske behandeln abschließend die Rechtsfolgen der Haftung für die Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht bzw. der gewässerbezogenen Verkehrssicherungspflicht. Mit ihren Ausführungen zeigen sie die Schnittstelle zwischen dem öffentlich-rechtlichen geprägten Wasserrecht und der zivilrechtlichen Haftungsordnung auf.

 

 

Alle Artikel finden Sie hier: Ausgabe 4/2019


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