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NEU: EurUP 1/2020

Ausgabe 1/20 eröffnet den Jahrgang 2020 mit einer breiten Palette an Aufsatzbeiträgen sowohl zu Grundsatzfragen als auch zu aktuellen Themen, die die Praxis des Umweltrechts bewegen. Beckbissinger behandelt grundlegende Zurechnungsfragen des Umweltschadensrechts und Linzbach das Dauerthema der Prozeduralisierung des europäischen Umweltrechts. Das Klimaschutz-Übereinkommen von Paris setzt ganz wesentlich auf eine transnationale Vernetzung, die praktisch auch von Akteuren der Zivilgesellschaft hergestellt wird. Kosa widmet sich diesem Phänomen aus rechtswissenschaftlicher Sicht und zeigt normative Implikationen auf, die über die rein empirische Relevanz nichtstaatlicher Akteure in der Klimapolitik hinausweisen.

Ein Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich sowie ein entsprechender Entwurf für ein Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich liegen seit dem letzten Herbst vor und werden kontroverse diskutiert. Reidt widmet sich in seinem Beitrag zu Maßnahmengesetzen für Infrastrukturvorhaben kritisch diesen Regelungsstrategien. Ziehm, die Verfassungsbeschwerde gegen die Zulassung der betäubungslosen Ferkelkastration  eingelegt hat, legt in einem weiteren Beitrag dar, dass Tiere als Rechtspersonen auch verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte geltend machen könnten.

Zudem befassen sich zwei Artikel mit dem Forstrecht als Teil des Naturschutzrechts: Den Anfang machen Maria/Papathanasopoulos/Maniadaki mit ihrem Bericht „Natura 2000 Forest Areas in Greece; a National Implementation Review“, in dem die Hintergründe des Systems der nationalen Forstgesetzgebung und der immer noch nicht endgültig erfolgten Einführung eines Grundbuch- und Katastersystems für die außerordentlich vielfältigen Waldgebiete eingehend beleuchtet werden, wobei die maßgebliche Rolle bei der Waldbewirtschaftung die Forstbehörden spielen, deren Management auf Rechtsvorschriften beruht, die aus Zeiten vor Inkrafttreten der Habitat-Richtlinie stammen. Die starke und eigenständige Position der Forstbehörden in Natura 2000-Gebieten heben abschließend auch Gorskí/Kazmierska-Patrzyczna in ihrem Beitrag „Legal Protection of Biodiversity of Forests in Poland“ hervor.

 

Den vollständigen Inhalt finden Sie unter: EurUP 1/2020

 

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