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NEU: I+E 1/2020

In der neuen Ausgabe 1/20 der I+E befasst sich Thomas mit dem Referentenentwurf zu einer ersten Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), den das Bundesumweltministerium am 25.11.2019 vorgelegt hat. Nach dem Inkrafttreten der AwSV im April 2017 hat sich in der praktischen Anwendung ein Bedarf an Klarstellungen und Aktualisierungen ergeben, dem sich der Referentenentwurf widmet.

Mit seinem Beitrag zur Bewertung von Lichtimmissionen wendet sich Huggins einem Bereich zu, in dem es bislang an einer verbindlichen untergesetzlichen Konkretisierung fehlt. Bislang ist es noch nicht zu einer Initiative für ein bundesweit wirkendes untergesetzliches Regelwerk gekommen, das die Erheblichkeitsschwelle für den Rechtsanwender verbindlich festlegt. Wenig verwunderlich ist daher der Vorschlag für eine Technische Anleitung Licht, die sämtliche Unsicherheiten in der Rechtsanwendung beseitigen könne.

Mit einem identischen Vorschlag warten Schulte/Wohlan in ihrem Beitrag zum Spannungsverhältnis zwischen Klimaschutz und Artenschutz bei der Errichtung von Windenergieanlagen auf. Den Konflikt zwischen den mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien verbundenen Klimaschutzzielen und den artenschützenden Schädigungsverboten des BNatSchG kann man dabei schon als klassisch bezeichnen. Die Auflösung des Konflikts wird noch dadurch erschwert, dass das Verfolgen beider Ziele nicht allein in der Kompetenz des Bundes oder der Länder steht, sondern jeweils unionsrechtlich überlagert ist.

Abgerundet wird das Heft durch einen Beitrag von Versteyl zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Die Erarbeitung und der Erlass von Technischen Anleitungen kann sicher ein Weg sein, um allgemeinverbindliche rechtssichere Standards zu etablieren. Der Einsatz eines Projektmanagers auf Behördenseite ist ein weiterer Weg, den Versteyl in Teil 1 ihrer Ausführungen beschreibt.

 

Lesen Sie hier die ganze Ausgabe der I+E 1/2020

 

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