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Ausgabe 1/2020 – Biozidrecht in Zeiten von Corona...

Mit dem hochaktuellen Thema Biozidrecht in Zeiten von Corona – Ausnahmeregelungen für Händedesinfektionsmittel beschäftigt sich der Beitrag von Raupach, welcher die gegenwärtige Umsetzung der Ausnahmevorschrift des Art. 55 Abs. 1 der EU-Biozidprodukte-Verordnung untersucht. Ob die Regelungen der Verordnung in ihrer jetzigen Fassung zur wirksamen Bekämpfung der Corona-Pandemie beitragen oder ggf. überarbeitet werden sollten, wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein.

Von der rechtlichen Einordnung sogenannter Borderline-Produkte handelt der ausführliche Beitrag von Kratz et al. Er beschreibt die grundsätzliche Vorgehensweise des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe (CVUA) bei der Einstufung von kosmetischen Mitteln, Arzneimitteln, Lebensmitteln und Bioziden und ermöglicht so Klarheit über den Status solcher in Verkehr gebrachter Produkte sowie mögliche Neuentwicklungen in diesem Bereich.

Die Abhandlung von Drohmann und Kirf über das Chemikalienrecht der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) „Eurasian-REACH“ gibt einen Einblick in die neue Gesetzgebung, die wichtige Elemente bezüglich Einstufung und Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter sowie Gefahren-, Expositions- und Risikobewertungen der EU-REACH-Verordnung übernommen hat. Die notwendigen Schritte zur Inventarmeldung werden vermittelt.

Am Beispiel des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) zeigen Rempp, Voges und Vill die Anwendungsbedingungen und Möglichkeiten der Digitalisierung von Gesetzen auf, in denen chemische Stoffe reguliert werden. Erstmals werden in dem genannten Gesetz Strukturen über generalisierte Strukturformeln definiert und nicht mehr über andere Identifikatoren wie Namen und Registrierungsnummern.

 

Lesen Sie hier die ganze Ausgabe der StoffR 1/2020


 

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