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EurUP 2/2020

Ausgabe 2/20 der EurUP wird eröffnet durch die Übersicht von Epiney zu den Entscheidungen des EuGH im Umweltrecht im Jahr 2019. Viele Entscheidungen finden sich im Aufsatzteil wieder, so die Rs. C-752/18. Der EuGH hatte zu entscheiden, ob Zwangshaft gegen Amtsträger angeordnet werden könne, wenn rechtskräftige Urteile trotz Zwangsgeld nicht umgesetzt werden. Dies behandelt Klinger, der die wichtige Thematik „Urteilsvollstreckung gegen Behörden“ ganz grundsätzlich angeht. Als Beispiel „exekutiven Ungehorsams“ bezieht sich auch Gafus auf die Verfahren, in denen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nach der Luftqualitätsrichtlinie der EU bzw. § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV nicht eingehalten werden. In Bezug auf Möglichkeiten einer wirksamen Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegen die Exekutive fordert er von den Verwaltungsgerichten mehr Mut.

Die von Epiney kommentierte EuGH-Rechtsprechung zum Zugang zu den Gerichten und zur UVP ist auch relevant für das erste Schwerpunktthema, das (nur) auf den ersten Blick national daherkommt: Brade, Pernice-Warnke und Stüer analysieren das Maßnahmenvorbereitungsgesetz des Bundes (MgvG) und die Verkehrsinfrastruktur-Maßnahmengesetze als Problem des Verfassungs- und Unionsrecht. Brade ist der Ansicht, dass es sich schon beim vorbereitenden MGvG um ein verfassungsrechtliches Wagnis handelt. Pernice-Warnke kommt zwar zum Ergebnis, dass der gegen die durch das MgvG ermöglichten Maßnahmengesetze bestehende Rechtsschutz den unions- bzw. völkerrechtlichen sowie den verfassungsrechtlichen Vorgaben genüge, national jedoch ein Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz vorliege. Demgegenüber hält Stüer die durch das MgvG auf Fragen der Gemeinwohlkonformität „geradezu skelettierte verfassungsgerichtliche Kontrolle“ weder mit Verfassungsrecht noch mit Unionsrecht für vereinbar.

Der Beitrag von Stürmlinger befasst sich mit (verfassungs-)rechtlichen Schutzansprüchen der Bürger und der gerichtlichen Kontrolle (unterlassener) staatlicher Klimaschutzmaßnahmen. Sie begibt sich dabei auf die Grundrechtsebene und anaylsiert das Urteil des Hoge Raad vom 20.12. 2019 im Rechtsstreit Urgenda ./. Niederlande. Zur Rechtslage in Deutschland argumentiert Stürmlinger bei der Klagebefugnis von Bürgern weiter als das VG Berlin im Urteil vom 31.10.2019, hält sich aber im Hinblick auf eine mögliche Schutzpflichtverletzung der (nationalen) Grundrechte durch unterlassene Gesetzgebung deutlich zurück.

Die Serie zur Handhabung der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie in den Wäldern wird von Nogueira Lopez mit dem Bericht „Implementation of Natura 2000 in Spanish Forests“ fortgesetzt. Abschließend wertet Fischer-Hüftle in seinem Beitrag „Legal requirements für forestry in Natura 2000 Areas“ die Rechtsprechung des EuGH, anderer Gerichte sowie die Stellungnahmen der EU-Kommission im anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aus.





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