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AbfallR 2/2021 jetzt verfügbar

Dass die Realisierung des Anspruches der weitgehenden Getrennthaltung von Abfällen als Mittel einer hochwertigen und den Ressourcenschutz befördernden Kreislaufwirtschaft eine erhebliche Herausforderung darstellt, machen einige Aufsatzbeiträge des neuen Heftes 2/21 der AbfallR eindrucksvoll deutlich: Die Neuregelung des Vermischungsverbotes für gefährliche Abfälle in § 9a KrWG hat zwar nach Auffassung von Dippel/Schwarzenberg einige wichtige Anwendungsfragen lösen können, stellt jedoch den Rechtsanwender immer noch vor erhebliche Anwendungs- und Bewertungsfragen.

Ein weiteres Beispiel ist die  Gewerbeabfallverordnung, deren Wirksamkeit in besonderem Maße auf die Kontrolle der Einhaltung der Voraussetzungen für die ausnahmsweise gemischte Erfassung der Abfälle angewiesen ist. Buhck/Loschwitz kritisieren, dass die Verpflichtung zur getrennten Sammlung und Verwertung kaum Gegenstand behördlicher Vollzugskontrollen ist und schlagen eine Intensivierung der Kontrolle an den thermischen Abfallverwertungsanlagen vor.

Dass die Vermischung bzw. mangelnde Getrennthaltung und die nicht „sortenreine“ Erfassung von Abfällen zunehmend gesetzlich sanktioniert werden, führt auch der Beitrag von Kropp vor Augen, der sich mit den zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Verschärfungen für die grenzüberschreitende Verbringung von mit Fremdstoffen behafteten Kunststoffabfällen befasst.

Die weiteren Beiträge in diesem Heft widmen sich anderen aktuellen Rechts- und Anwendungsfragen der Abfallwirtschaft. So befassen sich Pauly/Stückemann mit der Reichweite der Ermächtigung nach § 22 Abs. 2 VerpackG aus Sicht der dualen Systeme, während Franßen/Homann eine erste Einführung in die Einwegkunststoffverbotsverordnung geben. Die unionsrechtlichen Vorgaben für die Gestaltung der nationalen Abfallwirtschaft und ihre Umsetzung im deutschen Recht nimmt schließlich auch Frenz in seinem Beitrag EU-geleitete Kreislaufwirtschaft in den Blick.

 


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