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AbfallR 3/2021 Jetzt verfügbar

„Big Data“ ist in der Entsorgungsbranche angekommen. Die Entsorgungsunternehmen verfügen längst über Daten, mit deren Hilfe u.a. die Routen ihrer Fahrzeuge berechnet und der Turnus der Abholung effizient dem Abfallaufkommen entsprechend angepasst werden können. Die Frage, wem dieser „Schatz“ an Daten zusteht und wem gegenüber diese zu schützen sind, stellt sich (nicht zuletzt) in dem Moment, in dem der Auftragnehmer wechselt und z.B. die Kommune oder das neue Entsorgungsunternehmen das Interesse bekundet, dass diese zur Verfügung gestellt werden. Kendziur/Kleß untersuchen in ihrem Beitrag das Thema in Bezug auf die täglichen Tracking- und Positionsdaten des Fuhrparks von Entsorgungsunternehmen.

Durch die Novellierung des KrWG im Herbst des letzten Jahres wurde den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mit § 18 Abs. 8 KrWG der Anspruch darauf eingeräumt, dass die zuständigen Behörden die für gewerbliche Sammlungen von Abfällen geltenden Bestimmungen einhalten. Beckmann geht der Frage der Berechtigung dieses „neuen“ Anspruchs unter Darlegung aller für und wider die neue Regelung sprechenden Argumente nach.

Die Novellierung des Verpackungsgesetzes steht ins Haus. Wilden-Beck gibt einen Überblick über die geplanten Vorschriften und hinterfragt kritisch, dass bei den Regelungen des Rechtsverhältnisses zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den dualen Systemen in § 22 VerpackG ungeachtet der Forderungen von kommunalen Spitzen- und Fachverbänden alles beim Alten bleiben soll.

Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen aus Deutschland nach Polen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Ungeachtet aller Harmonisierungsbemühungen auf EU-Verordnungsebene ergibt sich aber in der Praxis eine Reihe von Problemen, die im Wesentlichen damit zusammenhängen, dass beide Länder die EU-Regelungen an ihre eigenen nationalen Gesetze angepasst praktizieren. Der Beitrag von Schampera gibt einen anschaulichen Überblick über Probleme, vor die in der Praxis Endsender wie Empfänger von Abfällen bei der Verbringung nach Polen gestellt sein können.

 


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