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EurUP 1/2024 jetzt verfügbar

Die erste Ausgabe der EurUP in 2024 widmet sich u.a. dem Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) und rückt zwei bedeutsame unionsrechtliche Rechtsakte, die ins nationale Rechtsgefüge hineindrängen, in den Vordergrund: die neue Erneuerbare-Energien-RL (RED-III) sowie die EU-Notfall-VO, die jüngst bis Mitte 2025 verlängert wurde.

Den Aufschlag wagt Erbguth. In seinem Beitrag „Klima, Gesundheit, Arten – Nachhaltigkeit und Raumordnung“ wirbt er nicht nur für eine Rückbesinnung auf die Stärken der Raumordnungsplanung, sondern fordert sie unter Darlegung ihrer Potenziale sogar dazu auf, ihre Führungsrolle zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben der Gesellschaft einzunehmen. Ihm folgen Beckmann mit einer Untersuchung zu „Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung“ sowie Milstein, der fragt: „Wie verbindlich sind die Ziele der Raumordnung (noch)?“ Beide Autoren fühlen sich durch die Modifikation des § 6 ROG herausgefordert, die der Gesetzgeber vorgenommen hat, um die Raumordnungsplanung zu flexibilisieren und allgemeine Beschleunigungseffekte für Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erzielen. Der vierte Beitrag von Kment – „Die Neuausrichtung der Raumverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsgesetz und ihr Verhältnis zur Umweltverträglichkeitsprüfung“ – stellt die Transformation des Raumordnungsverfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung näher dar und appelliert dafür, das langjährig belastete Verhältnis der Raumverträglichkeitsprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Trennung beider Verfahren zu entspannen. Im Anschluss behandelt Kümper „Rechtsfragen einer quantitativen Begrenzung des Flächenverbrauchs durch Raumordnung“. Grotefels unterzieht sodann den „Vorrang für die Windenergie in der Regionalplanung“ einer eingehenden Untersuchung und geht dabei auch den besonderen Bedürfnissen von Natur- und Artenschutz nach. Das hiermit angeschnittene Spannungsverhältnis zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Umweltschutz beleuchten die folgenden beiden Artikel: Sailer/Deutinger untersuchen in ihrem Beitrag „Die Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-Verordnung und die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ die Auswirkungen des neuen Unionsrechts auf das Genehmigungsrecht erneuerbarer Energien. Einen noch stärkeren Fokus auf den Naturschutz wählt der zweite Beitrag von Hendrischke/Drewing, die die Auswirkungen des neuen Unionsrecht auf den europäischen Arten- und Gebietsschutz erläutern.

Des Weiteren setzt sich Decker in seinem Beitrag mit dem „Anwendungsbereich der sog. SUP-Richtlinie nach deren Art. 3“ auseinander, bevor Hilbert in seinem Beitrag zu den „Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts“ grundsätzliche Fragen der Adaption an den Klimawandel beschreibt. Einen Abschluss findet die Ausgabe mit einem Beitrag von Franzius, der die Risiken und Chancen des Carbon Dioxide Removal (CDR) darstellt.





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